Wo bekomme ich den Angelschein?
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Ein berechtigter Hinweis ist die Frage nach den Angelscheinen. Wo darf wer mit welcher Angelerlaubnis fischen ?
Generell gilt für alle in Schleswig-Holstein das Landes-Fischerei-Gesetz. Dieses verpflichtet jeden vor Erwerb und Ausübung der Fischwaid, eine Fischereiprüfung abzulegen. Dazu muß man an einem Fischerei-Lehrgang teilnehmen, in dem Themen wie Gewässerkunde, Fischkrankheiten, Gesetzeskunde, Fischereilehre und vieles mehr vermittelt werden. Der Lehrgang endet mit einer Prüfung. Mit diesem Beleg geht man dann zum Ordnungsamt der Heimatgemeinde. Dort erhält man gegen Gebühr den Landesfischereischein. Dieser kann maximal für 3 Jahre verlängert werden. Pro Jahr ist eine Fischereiabgabe (z.Z. 12,-Euro) zu zahlen. Mit dieser Erlaubnis darf an allen öffentlichen Gewässern in Schleswig-Holstein geangelt werden, sofern nicht ein anderer das Fischereirecht inne hat. Bei genauer Betrachtung sind das die Nord- und Ostsee und selbst diese mit Einschränkung. In vielen kleinen Gräben und Tümpeln von Bauern tummeln sich aber eine Menge Fische (z.B. Aale!!). Meist gibt es von dessen Seite kein Interesse am Fischereirecht. Dort genügt neben dem Landesfischereischein dessen mündliche Erlaubnis. Die meisten Gewässer sind allerdings verpachtet oder in Privatbesitz. Für diese braucht man einen privaten Angelschein, der gegen Geld ausgegeben wird (Ausnahmen werde ich hier auch nennen!)
Ostsee : Es genügt der Landesfischereischein (Jahresschein). Ausgabe über das Ordnungsamt der Gemeinde.
Forellenpuffs: Neben der Fischereiprüfung ist der Teichpächter / Besitzer meist direkt am Gewässer anzutreffen. Dort sind die Tagesgebühren zu zahlen (es gibt z.B. bei Egon 10er-Karten, die ist etwas billiger als die Einzelkarte). Im Regelfall für 2 Angelruten 16,- Euro, für 3 Stück 18,- Euro.
Die Seen von Fischer Jacobsen: Zu ihnen zählen der Große Pönitzer See, der Wennsee, der Kleine Pönitzer See und der Taschensee. Die Tageskarte hat in DM 7,- gekostet (wird jetzt in Euro nicht viel mehr sein!), die Jahreskarte für alle vier kostet 102,- Euro. Erhalten kann man sie bei Herrn Jacobsen in Pönitz am See, Alte Meierei.
Das Neustädter Binnenwasser: Eines der wenigen Gewässer, das kostenfrei zu beangeln ist. Doch leider nur für Neustädter Bürger. Ein altes Fischereirecht sichert jedem Neustädter Bürger zu, sich seinen "Brotfisch" im Binnenwasser zu angeln. Natürlich muß sich dafür auch einen Schein holen, aber dieser wird kostenfrei ausgegeben (zumindest als ich noch Neustädter Bürger war.)
Die Göschbek an der B 432: Bis heute weis ich nicht, ob dort das Angeln legal ist. Eigentlich ja nur ein Graben. Laut Ordnungsamt Scharbeutz gibt es keinen Pächter. Allerdings ist dies keine gesicherte Aussage!
Der Rugenbergsteich: Hierfür gibt es theoretisch auch Angelscheine. Für meine Freunde kostenlos, für Bekannte gegen einen Kostenbeitrag ( der ist abhängig von Wind, Wetter, Laune, Fangmenge und so weiter...)
Stand: 26.09.03