Die Ausbildung


Um als Einsatzgruppe Tauchen zu dürfen, reicht es natürlich nicht, nur Lust am Tauchen zu haben. Das private Tauchen ist nur ansatzweise in Deutschland vom Gesetzgeber geregelt.

Unsere Taucherei entspricht den Richtlinien "Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen" GUV-R 2101. Feuerwehren tauchen nach der FwDV 8 "Tauchen", die Polizei nach PDV 415 . Für Forschungstaucher und gewerbliche Taucherarbeiten gibt es jeweils auch eigene Vorschriften.

So muß der Großteil der Taucher erst mal die nach der GUV geforderte Grundausbildung durchlaufen. Basis dafür ist der Grundtauchschein, der sogenannte "Open Water Diver" (OWD), der nach den Regeln der Organisation PADI ausgebildet wird. Einige hatten diesen schon, ein Großteil hat diesen erst gemacht. Der Lehrgang zog sich leider etwas in die Länge und wurde erst im Oktober 2005 beendet.

Wir bilden bei uns zur Zeit keine Taucher aus, d.h. wer bei uns tauchen möchte, muß den Grundschein entweder schon haben oder selber bei einer Taucherschule machen. Die johanniterinterne Ausbildung beschränkt sich auf die Fortbildung zum Einsatztaucher der Stufe II und das nötige Training, um die Befähigung zu erhalten.

Insgesamt wird für den Einsatztaucher von der GUV eine 105 stündige Ausbildung verlangt. Diese besteht aus:

35 Stunden Theorie (Tauchmedizin, Theoretische Gerätekunde, Sicherheitsunterweisung)

20 Stunden Praxis an Land (Bedienung / Anwendung der Geräte, Funktionsprüfung, Gerätereinigung etc.)

50 Stunden Praxis im Wasser (Tauchen, Suchen an Leine, Buddysystem).

Der Signalmann (Leinenmann) muß eine Ausbildung von 20 Stunden absolvieren. Sie umfaßt:

- Gerätekunde (Leichttauchgeräte,Auftriebsrettungsmittel)

- Arbeitskunde (Signalgebung, Tauchertätigkeiten, Führen von Taucherdienstbüchern),

- medizinische Kenntnisse (speziell Tauchmedizin, bei uns mindestens Sanitätshelfer)

- Vorschriftenkunde (Kenntnisse der GUV, Gesetzte).

Die praktische Ausbildung beinhaltet die Hilfe beim Ankleiden des Tauchers, Überprüfung der Ausrüstung, Führen des Tauchers im Wasser, Rettung von verunfallten Tauchern.

Inzwischen gab es eine Prüfung zum Einsatztaucher der Stufe II :

Die Prüfung bestand für alle aus einem schriftlichen Test.

- Die Leinenmänner (und 1 Leinenfrau) mußten für die Prüfung weiterhin "ihrem" Taucher beim Anlegen der Ausrüstung behilflich sein, mit ihm an den jeweiligen Prüfstationen Leinensignale und Arbeitsaufgaben absprechen und dann den Taucher an der Leine während des Tauchgangs führen. Sie mußten dabei auch auf Sicherheit (z.B. beim Anreichen von Werkzeug ) und Tauchzeiten achten.

- Für die Taucher bestand der praktische Teil aus verschiedenen Stationen.

Gestartet wurde mit dem korrekten und kompletten Anlegen der Tauchausrüstung und Absprache mit dem Leinenmann über Tauchgang und Signale und Verhalten.

Dann wurde an der ersten Station eingetaucht und ein Suchschema an der Leine getaucht (in diesem Fall ein Fächerschema). Am Ende gab der Leinenmann das Signal zum Austauchen. Dies wurde vom Taucher bestätigt, dann mußte man vorher die Signalboje setzen und Austauchen.

An der Wasseroberfläche wurde zur nächsten Station geschwommen. Dort waren 4 Knoten, bzw, Stiche unter Wasser zu machen und nach Signal wieder auszutauchen.

An der dritten Station war unter Wasser ein Vierkantbalken mit einer Handsäge zu durchsägen. Da der Balken unter Wasser nicht richtig zu befestigen war, wurde auf ein vollständiges Durchsägen verzichtet.

Das Nageln mit einem Hammer unter Wasser war dann Aufgabe an Station 4 . Dort mußten 3 Nägel in einen Balken geschlagen werden.

An der letzten Station war ein Taucher an der Leine auf 5m abgetaucht und bewegte sich nun nicht mehr. Aufgabe war es, ihn an der Signalleine entlang aufzusuchen, sicher an die Oberfläche und von dort aus im Schleppgriff ans Ufer zu bringen. Dort waren dann die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Besonderer Wert wurde inhaltlich auf den Notruf gelegt. Nach erfolgreicher Rettung war die Prüfung abgeschlossen.


Stand 01.12.05